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Anklage

Die Anklage beendet das Ermittlungsverfahren und ist der Beginn des gerichtlichen Hauptverfahrens im Strafrecht. Die Anklage ist der Antrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht, die Angeklagte/den Angeklagten wegen einer Tat, die mit Strafe bedroht ist, zu verurteilen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Anklage" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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Gerichtssuche (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion