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Adoptiveltern

Durch eine Adoption wird ein leibliches Kindschaftsverhältnis nachgebildet. Die Eltern, die das Kind adoptieren, werden Adoptiveltern oder Wahleltern oder Annehmende genannt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Adoption" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion