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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren. Sie können ihre Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent verringern, bekommen aber weiterhin bis zu 80 Prozent ihres bisherigen Einkommens ausbezahlt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Altersteilzeit" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion