Begriffe mit A
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Abgenommen durch: oesterreich.gv.at-Redaktion