Begriffe mit A

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Abwesenheitskurator

Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator ist eine Person, die als Kuratorin/Kurator für abwesende Personen (z.B. verschollene Personen) oder unbekannte Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einem Geschäft bestellt wird, wenn für diese Person keine Vertreterin/kein Vertreter vorhanden ist.

Eine Abwesenheitskuratorin/ein Abwesenheitskurator kann bestellt werden, wenn

  • die abwesende oder unbekannte Person keine ordentliche Vertreterin/keinen ordentlichen Vertreter zurückgelassen hat,
  • ohne eine solche Vertreterin/einen solchen Vertreter allerdings die Rechte der abwesenden oder unbekannten Person durch Verzug gefährdet oder die Rechte einer dritten Person gehemmt würden und
  • nicht in anderer Weise, etwa durch die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators in einem bestimmten Gerichtsverfahren (prozessuale Abwesenheitskuratorin/prozessualer Abwesenheitskurator), für die Wahrung dieser Rechte gesorgt werden kann.

Die Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators kann sowohl von Amts wegen durch das Gericht oder auf Antrag erfolgen. Ein Antragsrecht zur Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators steht jenen Personen zu, die ein rechtliches Interesse daran haben (z.B. Personen, deren Rechte gehemmt werden würden).

Ausführliche Informationen zum Thema "Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion