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Abfertigung

Bei der Abfertigung handelt es sich um ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebührt. Dabei ist zwischen der Abfertigung ALT (für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben) und der Abfertigung NEU (für Arbeitsverhältnisse die ab dem 1. Jänner 2003 begonnen haben) zu unterscheiden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Abfertigung" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion