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Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis (der gesetzliche Begriff lautet "Aufenthaltsbewilligung") ist ein Aufenthaltstitel, der einer/einem Drittstaatsangehörigen für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht ausgestellt werden kann.
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Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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