Was ist bei einem Todesfall zu tun? Die ersten Schritte, die bei einem Todesfall zu erledigen sind.

Wenn jemand stirbt, gibt es einige wichtige Schritte, die gemacht werden müssen:

Arzt anrufen

Wenn jemand in Ihrer Wohnung stirbt, rufen Sie eine Ärztin/einen Arzt an.
Mehr Info zum Todesfall in einer Wohnung

Untersuchung der verstorbenen Person (Totenbeschau)

Die Ärztin/der Arzt untersucht die Person und stellt das Formular "Anzeige des Todes" aus. Das Formular enthält auch die "Todesbescheinigung". Außerdem gibt es einen Leichenbegleitschein. Vor der Totenbeschau darf man die verstorbene Person nicht verändern oder umziehen. Wenn die Ärztin/der Arzt den Grund für den Tod nicht sicher sagen kann, wird die Ursache später genau untersucht. In diesem Fall wird dort das Formular "Anzeige des Todes" ausgestellt.
Mehr Info zur Totenbeschau

Sollte jemand in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim gestorben sein, wird die Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt vor Ort durchgeführt. Die Leitung der jeweiligen Einrichtung muss den Tod beim Standesamt anzeigen.
Mehr Info zum Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim

Bestattungsunternehmen kontaktieren

Nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todes beim Standesamt übernehmen.

Einlegen in einen Sarg (Einsargung) und Transport in die Leichenhalle

Das Bestattungsunternehmen muss die verstorbene Person in einen Sarg legen und in die Leichenhalle bringen. Man muss sich um die Kleidung (keine Schuhe) kümmern, in der die/der Verstorbene angezogen werden soll.
Mehr Info zur Einsargung und Beförderung

Anzeige des Todes beim Standesamt

Spätestens am Werktag nach der Untersuchung der verstorbenen Person muss der Tod beim Standesamt angezeigt werden. Dafür muss das Formular "Anzeige des Todes" dem Standesamt übergeben werden. Man kann das auch online über oesterreich.gv.at erledigen. Nur bestimmte Personen müssen die Anzeige machen. Sie müssen das in einer bestimmten Reihenfolge tun. Stirbt jemand zum Beispiel im Krankenhaus, ist als Erstes die Leitung dort zur Anzeige verpflichtet. Nach der Eintragung im Zentralen Personenstandsregister stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus.
Mehr Info zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt

Meldungen an Behörden und andere Stellen

Behörden, Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, Versicherungen und andere Stellen müssen über den Tod einer Person informiert werden. Außerdem müssen die Hinterbliebenen Verträge der/des Verstorbenen kündigen.
Mehr Info zu den Meldungen nach dem Todesfall

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion