Allgemeines zum Thema Pension Wer in Österreich in Pension geht, muss vieles beachten: Dabei geht es um die Art der Pension, wie beispielsweise Korridorpension oder Schwerarbeitspension sowie der Pflichtversicherung.

Arten der Pension

Langzeitversichertenregelung

Das Regelpensonsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre für Männer. Für ab 1. Jänner 1964 geborene Frauen wird das Regelpensionsalter ab 2024 in Schritten an das der Männer angeglichen. Wenn Sie eine bestimmte Zeit lang erwerbstätig waren, können Sie früher in Pension gehen. Diese Regelungen werden auch als "Hacklerregelung" bezeichnet. Die Regelungen für Menschen, die lange Zeit erwerbstätig waren, sollen Frauen und Männern mit langen Erwerbszeiten einen früheren Pensionseintritt ermöglichen.
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Korridorpension

Die Korridorpension kann in Anspruch genommen werden, bevor das normale Pensionsalter erreicht ist, wenn man lange genug versichert war. Männer und Frauen haben denselben Anspruch darauf und können sie frühestens ab dem 62. Lebensjahr beantragen. Frauen können diese Pensionsart ab dem Jahr 2028 beantragen, da das Pensionsalter für Frauen erst ab diesem Jahr über dem 62. Lebensjahr liegt. Sie müssen 480 Versicherungsmonate (40 Versicherungsjahre) vorweisen, wenn Sie mit 62 Jahren in die Korridorpension gehen möchten.
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Schwerarbeitspension

Ein Antrag auf Pensionsantritt kann ab dem 60. Lebensjahr gestellt werden, wenn in einem bestimmten Zeitraum vorher Schwerarbeit geleistet wurde. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie mindestens 45 Jahre lang versichert sein. Davon müssen Sie in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre lang schwere Arbeit geleistet haben. Das sind mindestens 120 Monate. In der Schwerarbeitsverordnung ist geregelt, welche Tätigkeiten "Schwerarbeit" sind.
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Teilpension – erweiterte Altersteilzeit

Die Teilpension ist eine erweiterte Altersteilzeit. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können mit ihrer Arbeitsstelle vereinbaren, die Arbeitszeit zu reduzieren. Sie bekommen ein Einkommen, das der neuen, reduzierten Arbeitszeit entspricht. Außerdem erhalten Sie einen Lohnausgleich von mindestens 50 Prozent der Differenz zum ursprünglichen Lohn. Der Zweck des Lohnausgleichs ist, die Gehaltseinbußen, die durch eine Arbeitszeitverkürzung entstehen, teilweise auszugleichen.
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System der Pflichtversicherung

Wenn man in Österreich arbeitet und man über der Geringfügigkeitsgrenze (518,44 Euro pro Monat) verdient, muss man sich versichern.

Je nach Beruf ist ein anderes Sozialversicherungsgesetz anwendbar:

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
  • Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
  • Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
  • Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz