Allgemeines zum Thema PensionWer in Österreich in Pension geht, muss vieles beachten: Dabei geht es um die Art der Pension, wie beispielsweise Korridorpension oder Schwerarbeitspension, sowie der Pflichtversicherung.

Arten der Pension
Wenn Sie eine bestimmte Zeit lang erwerbstätig waren, können Sie früher in Pension gehen. Die Regelungen für Menschen, die lange Zeit erwerbstätig waren, sollen Frauen und Männern mit langen Erwerbszeiten einen früheren Pensionseintritt ermöglichen.
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Korridorpension
Die Korridorpension kann in Anspruch genommen werden, bevor das normale Pensionsalter erreicht ist, wenn man lange genug versichert war.
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Schwerarbeitspension
Ein Antrag auf Pensionsantritt kann ab dem 60. Lebensjahr gestellt werden, wenn in einem bestimmten Zeitraum vorher Schwerarbeit geleistet wurde. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie mindestens 45 Jahre lang versichert gewesen sein. Davon müssen Sie in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre lang schwere Arbeit geleistet haben. In der Schwerarbeitsverordnung ist geregelt, welche Tätigkeiten "Schwerarbeit" sind.
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System der Pflichtversicherung
Je nach Beruf ist ein anderes Sozialversicherungsgesetz anwendbar:
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
- Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
Weitere Informationen
- Pension
- System der Pflichtversicherung (ASVG, GSVG, FSVG, BSVG)
- Allgemeines zur Berechnung der Pension
- Kontoerstgutschrift – neues Pensionskonto
- Abfrage des Pensionskontos
- Teilpension/Altersteilzeitgeld (AMS)
- Teilpension – erweiterte Altersteilzeit (BMASGPK)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (SV)
- Pensionsversicherung (PV)
