Unterwegs mit dem Kraftfahrzeug Wer in Österreich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss vieles beachten: Dabei geht es vor allem um Vorschriften im Straßenverkehr und Regelungen für eine sichere, unfallfreie Fahrt. Außerdem fallen bei der Benützung von Autobahnen und Parkmöglichkeiten verschiedene Kosten an. 

Führerschein

Wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sind, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird je nach Fahrzeug für eine bestimmte Führerscheinklasse ausgestellt. Die Ausdehnung der Führerscheinklassen, der Verlust des Führerscheins oder die Änderung persönlicher Daten sind Anlässe, die den Weg zur Führerscheinbehörde notwendig machen. 
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Verkehrsregeln

Rechtsfahrgebot

In Österreich müssen Sie mit einem Auto oder anderen Fahrzeugen grundsätzlich so weit rechts fahren wie möglich. Dabei dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern oder gefährden. Auf Landstraßen und Autobahnen müssen Sie den rechten Fahrstreifen benutzen. Im Ortsgebiet können Sie den Fahrstreifen frei wählen. 
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Höchstgeschwindigkeiten

In Österreich gibt es unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, je nach Fahrzeugart und Straße bzw. Gebiet. In Ortschaften dürfen Motorräder und Autos unter 3,5 Tonnen höchstens 50 km/h fahren. Auf Landstraßen sind es 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Für Kraftfahrzeuge mit leichtem Anhänger bis 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen und Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Für weitere Fahrzeugkategorien können Sie in einer Tabelle die höchste erlaubte Geschwindigkeit nachschauen.
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Telefonieren am Steuer

Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung und jede andere Verwendung des Mobiltelefons sind bis aufs Navigieren verboten. Als Navigationssystem darf ein Mobiltelefon verwendet werden, wenn es im Wageninneren befestigt ist.
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Winterreifenpflicht

In Österreich müssen Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Winterreifen haben. Ein Reifen gilt als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder wenn er mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Wenn Ganzjahresreifen eine entsprechende Kennzeichnung haben, dürfen sie als Winterreifen verwendet werden.
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Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall müssen Sie als unfallbeteiligte Person sofort anhalten und in der Regel die Polizei verständigen. Bei Personenschaden muss sofort Erste Hilfe geleistet oder Hilfe geholt werden. Die Unfallstelle ist entsprechend abzusichern. Ist bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden, muss die Polizei nicht verständigt werden, wenn die Unfallbeteiligten folgende Daten nachweisen können: 

  • Namen und Adressen der Unfallbeteiligten
  • Namen und Adressen von Zeuginnen/Zeugen
  • Namen der Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Die Nummern der Versicherungspolizzen

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Sicherheit

Begutachtung ("Pickerl")

Kraftfahrzeuge müssen in der Regel ein Mal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Für die meisten Fahrzeuge gilt die sogenannte "3-2-1-Regelung": Geprüft werden muss drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung sowie ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung. Wenn ein Kfz den Anforderungen entspricht, bekommt es eine gültige Begutachtungsplakette ("Pickerl"). Wenn die Behörde Bedenken hat, ob ein Fahrzeug noch verkehrs- und betriebssicher ist, muss sie eine besondere Überprüfung anordnen.
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Gurtpflicht

Wenn Sie in einem Auto sitzen, müssen Sie in Österreich den Sicherheitsgurt anlegen, wenn es einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt gibt. Das gilt für alle Personen im Auto. Jede Person ab 14 Jahren ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen. Wenn eine Person unter 14 Jahren im Auto ist, ist die Fahrerin/der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Person angeschnallt ist.
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Sicherheitsabstand

Sie müssen immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Fahrzeug vor Ihnen einhalten. Der Abstand muss so gewählt werden, dass Sie auch bei plötzlichem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs jederzeit anhalten können. 

Beim Überholen muss der seitliche Abstand zu Fahrerinnen/Fahrern von Rädern oder Rollern im Ortsgebiet mindestens 1,5 m und außerhalb mindestens 2 m betragen.
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Sicherung von Kindern

Für die Sicherung von Kindern bis 14 Jahre sind immer Sie als Fahrerin/Fahrer verantwortlich. Jedes Kind im Kraftfahrzeug muss dabei einen eigenen Sitzplatz haben. Kinder bis 14 Jahre mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch geeignete Rückhalteeinrichtungen wie Kindersitze, Babyschalen oder Sitzerhöhungen gesichert werden. Kinder unter 14 Jahren, die 135 cm oder größer sind, müssen mit einem Sicherheitsgurt gesichert werden. Falls mehrere Kinder transportiert werden, muss jedes Kind ein passendes Kinderrückhaltesystem haben.
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Gebühren

Vignette

In Österreich brauchen alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen ("technisch zulässiger Gesamtmasse") für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Das sind z.B. Pkw oder Motorräder. Die Vignette kann man bei der ASFINAG (auch online), aber auch bei anderen Verkaufsstellen bekommen. Es gibt sie als Jahresvignette, 2-Monats-Vignette, 10-Tages-Vignette und seit Dezember 2023 auch als 1-Tages-Vignette. Die Vignette wird als Klebevignette und als digitale Vignette angeboten. Die 1-Tages-Vignette gibt es ausschließlich digital. Achtung: Wird die Jahresvignette oder die 2-Monats-Vignette in digitaler Form online gekauft, ist sie frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig, um das Rückgaberecht bei Online-Käufen einzuhalten. Die 1-Tages- und 10-Tages-Vignette können beim Onlinekauf wahlweise auch mit sofortiger Gültigkeit erworben werden.
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Streckenmaut

Auf einigen Strecken ist für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t ("technisch zulässiger Gesamtmasse") anstatt der Vignette eine Streckenmaut zu bezahlen. Folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes sind streckenmautpflichtig:

  • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
  • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
  • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
  • A 13 Brenner Autobahn
  • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

Maut-Tickets können direkt vor Ort an den Mautstellen, an den ASFINAG-Vertriebsstellen oder online gekauft werden. 
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Parken in Kurzparkzonen

Manchmal darf man auf bestimmten Straßen oder in Gebieten nur für eine begrenzte Zeit parken. Diese Bereiche nennt man Kurzparkzonen. Man erkennt sie an speziellen Verkehrsschildern. Wenn man in einer Kurzparkzone mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug parken möchte, kann es sein, dass man dafür Gebühren bezahlen muss. Diese Gebühren können je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein und werden oft durch Parkscheine bezahlt. Es gibt aber Ausnahmen für Anwohnerinnen/Anwohner oder Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von Betrieben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall kann man eine Bewilligung zum Dauerparken, auch bekannt als "Parkpickerl", erhalten.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie