E-Banking
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Alle Banken müssen bei ihren E-Banking-Diensten verpflichtend eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten. Somit ist es nicht mehr ausreichend, sich mit Verfügernummer und PIN-Code zu identifizieren. Die Identität einer Person muss vom Bankinstitut mit zwei von drei voneinander unabhängigen Sicherheitsfaktoren überprüft werden:
- Wissen: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer weiß (z.B. ein PIN-Code)
- Besitz: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer hat (z.B. ein auf die Verbraucherin/den Verbraucher bei der Bank registriertes Mobiltelefon)
- Inhärenz: etwas, das nur die Nutzerin/den Nutzer ist (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan)
Zumeist wird neben dem PIN-Code ein zweites Sicherheitsmerkmal (z.B. PIN und Fingerabdruck oder PIN und registriertes Mobiltelefon) zur Authentifizierung herangezogen. Der damit erzeugte sogenannte PushTAN-Code wird meist über eine App oder abhängig vom Bankinstitut teilweise noch via SMS bereitgestellt. Verfügen Verbraucherinnen/Verbraucher über kein Smartphone und werden seitens der Bank keine TAN-Codes mehr per SMS versendet, muss bei der Bank ein eigenes Gerät beantragt werden. Dieser sogenannte TAN-Generator wird zumeist kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
OpenBanking
Banken sind darüber hinaus verpflichtet, auf Kundenwunsch über eine Schnittstelle bestimmte Kontodaten für Drittanbieter zu öffnen. Dadurch können Verbraucherinnen/Verbraucher direkter auf andere Dienstleistungen (z.B. Strom, Versicherungen, Buchungen) zugreifen.
Die Zustimmung zur Weitergabe von Kontodaten sollte im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
