Tierbestattungen

General information

Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Eigentümerinnen/Eigentümer sind verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (zum Beispiel Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).

Das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintier) auf dem Grund der Tierhalterin/des Tierhalters ist jedoch gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.

Caution

In einzelnen Bundesländern bestehen weitere Einschränkungen!  

Competent authority

Further information

Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.  

Last update: 26.07.2024
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