Tierbestattungen
General information
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Eigentümerinnen/Eigentümer sind verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (zum Beispiel Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).
Das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintier) auf dem Grund der Tierhalterin/des Tierhalters ist jedoch gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.
Caution
In einzelnen Bundesländern bestehen weitere Einschränkungen!
Competent authority
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
- in Wien die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Further information
Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.
Last update: 26.07.2024
Responsible for the content: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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