Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte

Schutzunterkünfte bieten Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, einen sicheren Ort zum Wohnen und Schutz vor weiterer Gewalt. Dazu zählen Frauenhäuser, aber auch sichere und betreute Wohnmöglichkeiten für die Übergangszeit nach einem Frauenhaus, sogenannte Übergangswohnungen.

Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar, Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden.  Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder mit Hilfe von Dolmetscherinnen.

Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.

Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen:

  • beraten und unterstützen in Krisensituationen
  • helfen bei Wegen zu Ämtern und Behörden
  • begleiten zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverfahren
  • unterstützen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung sowie bei verschiedenen Anträgen und
  • informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten

Ziel ist, dass Betroffene wieder ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können.

Weiterführende Informationen

Österreichweiter Überblick der Frauenhäuser

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte