Bildmarken des öffentlichen Bereichs

Öffentliche Stellen nutzen die Amtssignatur als digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken. 

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • einem Hinweis im Dokument, dass das Dokument amtssigniert wurde, und
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs müssen die Bildmarken im Internet veröffentlichen. Auf folgenden Seiten finden sich die Bildmarken der Bundesministerien und Bundesländer:

Bundesministerien

Bundesländer

Informationen des BMF über die Amtssignatur (BMF)

Rechtsgrundlagen

§ 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Letzte Aktualisierung: 06.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion