Digitale Amtsservices
Wahlkarte beantragen
Fallen Kosten für die Nutzung des Service an?
Die Nutzung des Service ist kostenlos.
Wieso kann ich keine Wahlkarte beantragen?
Es kann sein, dass Ihre ausgewählte Gemeinde an diesem Service nicht teilnimmt. Sie können die Wahlkarte am Gemeindeamt Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Meine Hauptwohnsitz-Adresse ist nicht korrekt, wie kann ich das ändern?
Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Meldeamt.
Wieso muss ich eine Begründung auswählen?
Die Briefwahl ist eine rechtliche Ausnahme im Wahlrecht, weshalb der Gesetzgeber nur unter Angabe eines Grundes die Möglichkeit der Stimmabgabe ohne Beisein der Wahlbehörde gewährt. Gründe: Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, Auslandsaufenthalt.
Wieso wurde mein Antrag abgelehnt?
Bei ungesetzlichen Angaben bei der Begründung kann die Gemeinde den Antrag ablehnen.
Urkunde beantragen
Fallen Kosten für die Nutzung des Service an?
Die Nutzung des Service sowie der Erhalt der angeforderten Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister sind kostenlos.
Welche Personen können das Service „Urkunde beantragen“ nutzen?
Bei allen Personen, bei denen seit dem 1. November 2014 eine Änderung im Personenstandsregister vorgenommen wurde (z.B. bei Geburt, Heirat, eingetragener Partnerschaft oder Namensänderung), können Komplett- oder Teilauszüge aus dem Register digital erstellt werden. Alle Personen, die seitdem keine Änderungen vorgenommen haben, wenden sich bitte an ihr zuständiges Standesamt, um die digitale Eintragung in das Register zu veranlassen.
Wohnsitz ändern
Fallen Kosten für die Nutzung des Service an?
Die Nutzung des Service sowie der Erhalt der Bestätigung der Meldung sind kostenlos.
Meine angezeigten Daten sind nicht korrekt. Kann ich die Meldung via oesterreich.gv.at durchführen?
Sollten Ihre angezeigten Daten nicht korrekt sein, können Sie die Meldung nur beim zuständigen Meldeamt durchführen.
Wieso muss ich mein Religionsbekenntnis angeben?
Gesetzlich wird eine Speicherung des Religionsbekenntnisses verlangt. Diese wird allerdings nur an das lokale Melderegister, nicht an das zentrale Melderegister übermittelt. Es besteht die Möglichkeit, „keine Angabe“ auszuwählen.
Kann ich die An,- und Abmeldung auch für Familienmitglieder durchführen?
Sie können diesen Meldevorgang unter anderem auch für Ihr minderjähriges Kind durchführen. Vorausgesetzt Ihr Kind ist am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet und scheint im Zentralen Personenregister (ZPR) auf. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.
Wieso wird die Unterschrift der Unterkunftgeberin oder des Unterkunftgebers nicht mehr benötigt?
Es wurde gesetzlich geregelt, dass die Angabe der Unterkunftsgeberin oder des Unterkunftgebers im Online-Prozess ausreicht und keine Unterschrift nötig ist. Zusätzlich zum Namen der Unterkunftsgeberin oder des Unterkunftgebers, muss auch ihre oder seine Adresse angegeben werden, um eine allfällige Überprüfung der Richtigkeit der Meldung durch die Meldebehörde zu gewährleisten.
Wie kann man sich auf einem Grundstück ohne Hausnummer melden?
Wenn die Auswahl im Zuge des Service nicht möglich ist, kann die Meldung nur auf der Meldebehörde durchgeführt werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Meldebehörde.
Wie erhalten die Meldestellen und die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber Informationen über Neuanmeldungen?
Die Meldedaten werden direkt an die zuständige Meldebehörde übermittelt. Die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber wird derzeit nicht informiert. Die Meldebehörde behält sich vor, die Angaben zu überprüfen.
Schwangerschaft und Geburt
Kann mein unverheirateter Partner das Service Urkunden für Neugeborene nutzen?
Nein, ein unverheirateter Partner kann dieses Service nicht nutzen.
Wie muss ich vorgehen, wenn mein lediger Partner in der Geburtsurkunde angeführt werden soll?
Ein unverheirateter Partner kann das Service Urkunden für Neugeborene nicht nutzen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das für Sie zuständige Standesamt.
Kann mein Ehepartner die Erstausstellung der Urkunden ohne mich durchführen?
Ja, Ihr Ehepartner kann, genauso wie beim traditionellen Weg über das Standesamt, die Erstausstellung der Urkunden ohne Sie durchführen.
Bis zu welchem Alter meines Kindes kann ich die Erstausstellung der Urkunden durchführen?
Sie können die Erstausstellung bis zu einer Woche nach der Geburt durchführen.
Kann ich die Checkliste Geburt im Fall einer Mehrlingsgeburt verwenden?
Die personalisierte Checkliste trifft auch für Mehrlingsgeburten zu. Die Erstausstellung der Urkunden kann zum jetzigen Zeitpunkt immer nur für ein Kind auf einmal durchgeführt werden.
Was muss ich tun, wenn mein Kind mehr als fünf Namen erhalten soll?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt.
Warum muss ich meine Daten bestätigen?
Die Daten müssen bestätigt werden, um sicherzustellen, dass digital durchgeführte Behördenwege der korrekten Person zugeordnet werden.
Wie kann ich die Nacherfassung des Zentrale Personenstandsregisters durchführen lassen?
Suchen Sie dazu bitte das Standesamt auf, an dem Ihre Geburt erfasst wurde.
Was kann ich tun, wenn die Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister nicht korrekt sind?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Standesamt, an dem Ihre Geburt erfasst wurde.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Digitalen Babypoint und den Babypoints in Krankenhäusern?
Die Babypoints in den Krankenhäusern dienen als Alternative zum Digitalen Babypoint.
Wie erhalte ich die Dokumente, die ich per „Erstausstellung Urkunden“ angefordert habe?
Sie erhalten diese Dokumente über einen elektronischen Zustelldienst (Mein Postkorb). Falls Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sind, werden die Unterlagen postalisch geschickt.
Wie lange dauert die Zusendung der in „Erstausstellung Urkunden“ beantragten Dokumente?
Es ist mit einer Zustelldauer von etwa zwei Wochen zu rechnen. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Service Center.
Reisepass Online-Services
Fallen Kosten für die Nutzung des Service an?
Die Nutzung des Service ist kostenlos.
Mein Reisepass ist abgelaufen. Kann ich via oesterreich.gv.at einen neuen Reisepass beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Bitte wenden Sie sich an eine Passbehörde in Ihrer Nähe (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinden).
Weshalb kann ich den Erinnerungsservice des Identitätsdokumentenregisters nicht nutzen?
Falls Ihre Reisepassdaten nicht geladen werden, versuchen Sie es später wieder oder kontaktieren Sie das Service Center.
Mein Reisepass wurde gestohlen oder ging verloren. Kann ich das über oesterreich.gv.at melden?
Die Bereitstellung digitaler Amtsservices ist in Planung. Nähere Informationen finden Sie hier unter Reisepass.
PDF signieren
Fallen Kosten für die Nutzung des Service an?
Die Nutzung des Service ist kostenlos.
Was ist die PDF Signatur?
Mit dem Service „PDF Signatur“ können Sie PDF-Dokumente digital signieren und eine digitale Signatur prüfen.
Die Ihnen damit zur Verfügung stehende digitale Unterschriftsmöglichkeit mittels qualifizierter elektronischer Signatur ist innerhalb der europäischen Union rechtlich Ihrer handschriftlicher Unterschrift gleichgestellt und genauso verbindlich. Auf diese Weise können Sie in elektronischer Form vorliegende Dokumente rechtssicher unterschreiben, ohne sie ausdrucken bzw. scannen zu müssen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung des PDF-Signatur-Services?
Sie benötigen eine ID Austria oder EU-Login.