Datenschutzerklärung
Digitaler Studierendenausweis
Digitaler Studierendenausweis
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Verwendung des digitalen Studierendenausweises
Entsprechend dem Hinweis in der allgemeinen Datenschutzerklärung der App „eAusweise“ (im Folgenden: App) informieren wir Sie hier über die zusätzlichen Verarbeitungstätigkeiten Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Verwendung des digitalen Studierendenausweises sowie deren gesetzliche Grundlagen.
Die folgenden Informationen knüpfen an die Datenschutzerklärung der App an und konkretisieren diese für den Fall, dass Sie den digitalen Studierendenausweis verwenden. In umgekehrter Hinsicht ergänzt die Datenschutzerklärung der App diese Datenschutzerklärung, allgemeingültige Informationen werden hier nicht wiederholt.
Falls Sie sich im Detail darüber informieren möchten, aus welcher Quelle die unten aufgelisteten Daten stammen, zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden und wer gemäß Ihrem Willen Empfänger dieser Daten sein kann, stehen Ihnen – abgesehen von den am Ende angeführten gesetzlichen Grundlagen – insbesondere die Nutzungsbedingungen für den digitalen Studierendenausweis zur Verfügung.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Anmeldung an der eAusweise-App samt Identifikationsfunktion
-
Familienname
-
Vorname(n)
-
Geburtsdatum
-
bereichsspezifisches Personenkennzeichen des staatlichen Tätigkeitsbereichs Personenidentität und Bürgerrechte (ZP MH: zur Person - my help)
-
bereichsspezifisches Personenkennzeichen des staatlichen Tätigkeitsbereichs Bildung und Forschung (BF)
-
verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen des staatlichen Tätigkeitsbereichs Personenidentität und Bürgerrechte (ZP: zur Person)
-
verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen des staatlichen Tätigkeitsbereichs Verkehr und Technik (VT)
-
Signaturzertifikat
-
Status der ID Austria (Voll- oder Basisfunktion)
-
Ausstellungsland des E-ID
-
IP-Adresse des Mobilgeräts
Im Zusammenhang mit dieser Verarbeitungstätigkeit wird der Vollständigkeit halber auch auf weitere relevante Datenschutzinformationen im Zusammenhang mit der Verwendung der ID Austria oder eines Elektronischen Identifizierungsmittels eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, das die Anforderungen des Art 6 Abs 1 eIDAS-VO1 erfüllt, verwiesen.2
2 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Datenschutzerklärung unter https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreichgvat/datenschutz.html sowie im angemeldeten Bereich https://secure.oesterreich.gv.at/#/settings/gdpr.
Datenbezug aus dem Studierendenregister
-
Matrikelnummer
-
akademische Grade
-
Lichtbild gemäß § 11a Abs 2 Z 5 iVm § 9 Abs 1 Z 9 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 (im Folgenden: BilDokG 2020)
-
Studierendenstatus (studierend/ nicht studierend)
-
postsekundäre Bildungseinrichtung(en), an denen eine Zulassung/Fortsetzungsmeldung besteht
-
Zulassungsstatus der jeweiligen Bildungseinrichtung(en) (insbesondere Information, ob aufrechtes Studium vorliegt)
-
Gültigkeitsdauer des Studierendenstatus bzw. des digitalen Studierendenausweises
Digitalen Studierendenausweis anzeigen sowie gegenüber Dritten vorweisen
-
Familienname
-
Vorname(n)
-
Geburtsdatum
-
Matrikelnummer
-
akademische Grade
-
Lichtbild gemäß § 11a Abs 2 Z 5 iVm § 9 Abs 1 Z 9 BilDokG 2020
-
Studierendenstatus (studierend/ nicht studierend)
-
postsekundäre Bildungseinrichtung(en), an denen eine Zulassung/Fortsetzungsmeldung besteht
-
Zulassungsstatus der jeweiligen Bildungseinrichtung(en) (insbesondere Information, ob aufrechtes Studium vorliegt)
-
Gültigkeitsdauer des Studierendenstatus bzw. des digitalen Studierendenausweises
Digitalen Studierendenausweis aktualisieren
-
Siehe oben Anmeldung an der eAusweise-App samt Identifikationsfunktion
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortliche im Sinne von Art 4 Z 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die angeführten Datenverarbeitungen im Rahmen des digitalen Studierendenausweises sind:
-
die jeweilige postsekundäre Bildungseinrichtung (Universität, Pädagogische Hochschule, Fachhochschule) gemäß § 2 Z 4 BilDokG 2020 für die Evidenzen der Studierenden (§ 9 BilDokG 2020) und die Meldungen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH) (§ 10 BilDokG 2020);
-
das BKA für den Betrieb der Funktion digitaler Studierendenausweis;
-
die Person, die zu eigenen Zwecken oder Zwecken ihres Dienst- oder Arbeitgebers den digitalen Studierendenausweis prüft.
Darüber hinaus fungiert die Bundesrechenzentrum GmbH als Auftragsverarbeiter für die Funktion digitaler Studierendenausweis und ist somit nicht datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden im Rahmen des digitalen Studierendenausweises zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Bereitstellung und Verwaltung des digitalen Studierendenausweises
-
Identifikation der berechtigten Person mittels E-ID (ID Austria oder gleichwertig)
-
Abruf der erforderlichen Personendaten aus den relevanten staatlichen Registern (insbesondere: Studierendenregister, Zentrales Melderegister, Identitätsdokumentenregister)
-
Anzeige und elektronische Bereitstellung des digitalen Studierendenausweises in der App „eAusweise“
-
Aktualisierung der Ausweisdaten
Nachweis des Studierendenstatus insbesondere im Bildungs- und Verwaltungsbereich
-
Vorweis des digitalen Studierendenausweises / Nachweis insbesondere des Status einer studierenden Person gegenüber öffentlichen Stellen, Bildungseinrichtungen und sonstigen Dritten in Form des vereinfachten Nachweises von Merkmalen gemäß § 4 Abs 6 EGovernment-Gesetz (E-GovG)
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem digitalen Studierendenausweis stützt sich insbesondere auf:
-
Artikel 6 Abs 1 lit e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt),
-
Allenfalls Artikel 9 Abs 2 lit g DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses, soweit erforderlich),
in Verbindung mit folgenden nationalen Rechtsgrundlagen, insbesondere:
-
BilDokG 2020:
-
§ 1 Abs. 1 Z 1 und 2 (Regelungszweck und Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden),
-
§ 4 (Allgemeine datenschutzrechtliche Bestimmungen),
-
§ 9 (Evidenzen der Studierenden),
-
§ 10 (Datenverbund der Universitäten und Hochschulen mit Studierendenregister),
-
§ 11a (Digitaler Studierendenausweis),
-
§ 12 (Gesamtevidenzen der Studierenden),
-
E-GovG: insbesondere §§ 4 ff (elektronischer Identitätsnachweis, bereichsspezifische Personenkennzeichen, vereinfachter Nachweis von Merkmalen),
-
Unternehmensserviceportalgesetz (USPG): § 1 Abs 3 Z 2 (Register- und Systemverbund),
-
einschlägige hochschulrechtliche Vorschriften (Universitätsgesetz 2002, Hochschulgesetz 2005, Fachhochschulgesetz, Privathochschulgesetz) sowie studienförderungsrechtliche und hochschüler:innenschaftsrechtliche Normen, soweit sie an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen bzw. das Studierendenregister anknüpfen.
Soweit Sie den digitalen Studierendenausweis freiwillig gegenüber privaten Dienstleistern nutzen, erfolgt die Datenoffenlegung auf Basis Ihrer Zustimmung im Einzelfall (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO) und der von diesen Dienstleistern eingeholten Rechtsgrundlagen.
Woher stammen die Daten?
Die für den digitalen Studierendenausweis verwendeten Daten stammen ausschließlich aus den folgenden Quellen:
-
den Evidenzen der Studierenden Ihrer postsekundären Bildungseinrichtung (§ 9 BilDokG 2020),
-
dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH) mit Studierendenregister (§ 10 BilDokG 2020),
-
gegebenenfalls dem Identitätsdokumentenregister, dem Führerscheinregister, dem Zentralen Melderegister und dem Zentralen Fremdenregister für das Lichtbild (§ 11a Abs. 2 Z 5 BilDokG 2020),
-
den zum Zweck des vereinfachten Nachweises gemäß § 4 Abs 6 E-GovG in der App „eAusweise“ auf Ihrem Mobilgerät gespeicherten Daten des digitalen Studierendenausweises im Fall des vereinfachten Nachweises.
Eine eigenständige Datenerhebung über Ihre Studienverläufe oder Prüfungsleistungen findet im Rahmen des digitalen Studierendenausweises nicht statt. Es werden ausschließlich jene Daten eingebunden, die bereits auf Basis der genannten Rechtsvorschriften in den bestehenden Registern verarbeitet werden.
Wer erhält Ihre Daten?
Empfänger der Daten Ihres digitalen Studierendenausweises können, im jeweils erforderlichen Umfang, sein:
-
die Stammzahlenregisterbehörde und die Betreiberin des Register- und Systemverbundes zur Bereitstellung der Daten aus dem Studierendenregister für die Ausweisplattform (§ 11a Abs 1 und 2 BilDokG 2020),
-
die Betreiberin der Ausweisplattform des Bundes zur technischen Bereitstellung des digitalen Studierendenausweises,
-
öffentliche Einrichtungen, private Dienstleister und sonstige Dritte, denen Sie Ihren digitalen Studierendenausweis vorweisen.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Für die Dauer der Speicherung gelten die gesetzlichen Fristen des BilDokG 2020 und der hochschulrechtlichen Vorschriften:
-
Im Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH) werden gemäß § 10 Abs 11 BilDokG 2020 die Daten der letzten acht Semester vorgehalten; bestimmte Kernmerkmale (Matrikelnummer, bPK-BF, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Datum der allgemeinen Universitätsreife, akademische Grade) werden zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Matrikelnummernvergabe und statistischer Zwecke bis zu 99 Jahre ab Beendigung des Studiums gespeichert.
-
In der App „eAusweise“ können die Daten des digitalen Studierendenausweises zum Zweck des vereinfachten Nachweises gemäß § 4 Abs 6 E-GovG für die Dauer Ihrer aufrechten Zulassung/ Fortsetzungsmeldung sowie der Gültigkeitsdauer des Ausweises bzw. längstens bis zum jeweiligen Ende der Zulassungsfrist des Folgesemesters gespeichert werden. Danach steht der digitale Studierendenausweis nicht mehr in der App „eAusweise“ zur Verfügung.
Werden Ihre Daten im Rahmen einer automatisierten Entscheidungsfindung oder für Profiling verwendet?
Im Rahmen des digitalen Studierendenausweises findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art 22 DSGVO statt, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Es erfolgt kein Profiling im Sinne von Art 4 Z 4 DSGVO. Der digitale Studierendenausweis zeigt lediglich den bereits bestehenden Studierendenstatus an und dient als elektronischer Nachweis.
