Regierungsvorlage: Bundesstraßen-Mautgesetz
Das Mautsystem soll weiterentwickelt werden und ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.
- Einlangen im Nationalrat: 8. Oktober 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
- Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
- Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026
Inhalt
- Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
- Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
- Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
- Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026
- Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
- der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
- eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
- die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
- eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
- eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 08.10.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion