Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
  • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
  • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
  • Redaktionelle Anpassungen

Inhalt

  • Ende des Angehörigenbonus
  • Auszahlung des Angehörigenbonus
  • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
  • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
  • Ermächtigung der Datenübermittlung

Hauptgesichtspunkte

Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion