Initiativantrag: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.
Es soll ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), beim Sozialministeriumsservice und im Bereich des Sozialentschädigungsrechts eingeräumt werden.
- Einbringung im Nationalrat: 23. April 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September
2026
Hauptgesichtspunkte
Betroffene sollen bei allen medizinischen Begutachtungen der PVA die Möglichkeit haben, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Eine solche Möglichkeit ist gesetzlich derzeit nur für Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen vorgesehen, ist in anderen Bereichen jedoch schon häufige Praxis. Künftig soll diese Möglichkeit auch für medizinische Untersuchungen in Folge von Anträgen auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension und Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation rechtlich verankert werden. Die Betroffenen sollen vorab darüber informiert werden müssen, ausgenommen davon sollen unangekündigte Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug sein.
Einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson soll darüber hinaus auch für ärztliche Untersuchungen, die vom Sozialministeriumservice veranlasst werden, und für notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts vorgesehen werden. Dabei geht es etwa um die Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie um die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz.
