Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

  • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
  • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

Ziele

  • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
  • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

Inhalt

  • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
  • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion