Begutachtungsentwurf: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.
- Beginn der Begutachtung: 25. März 2026
- Ende der Begutachtung: 9. April 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule
Inhalt
Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.
Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.
Etablierte Unterstützungsleistungen fürs Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.
Im Sinn einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.
