Begutachtungsentwurf: EMFG-Begleitgesetz

Medienfreiheit und Medienpluralismus sollen EU-weit gewährleistet sein.

  • Beginn der Begutachtung: 19. September 2025
  • Ende der Begutachtung: 17. Oktober 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend im Oktober 2025

Ziele

  • Absicherung der unabhängigen Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter
  • Offenlegungspflicht für Mediendiensteanbieter
  • Aufbau einer Medieneigentumsdatenbank
  • Absicherung der maßgeblichen Einbindung der KommAustria bei Medienzusammenschlüssen
  • Harmonisierung des Schutzniveaus bei Medienzusammenschlüssen
  • Ergänzung der Vorschriften zur Bekanntgabe der Ausgaben für "staatliche Werbung"

Inhalt

  • Anpassungen im ORF-G
  • Anpassungen im MedienG
  • Beauftragung der KommAustria zur Entwicklung einer Datenbank über die Eigentumsverhältnisse bei Mediendiensten
  • Anpassungen im WettbG
  • Anpassung der Medienzusammenschlusskontrolle
  • Anpassungen im MedKF-TG

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Änderungen des ORF-G, MedienG, KOG, MedKF-TG

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) trat 2024 in Kraft; der Großteil der Bestimmungen gilt seit dem 8. August 2025 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Mit dem EMFG wurde ein neues Regelwerk zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU eingeführt. Angesichts nationaler Regeln, der Konkurrenz mit globalen Onlineplattformen und der Bedrohung durch systematische Desinformation soll eine Harmonisierung divergierender Vorschriften den Markt sichern. Trotz des Charakters einer EU-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen umsetzen (wie dies üblicherweise bei EU-Richtlinien der Fall ist) und deren jeweiliges nationales Recht anpassen.

Medienzusammenschlusskontrolle

Mediendienste sind online und grenzüberschreitend verfügbar, nach dem europäischen Gesetzgeber ist es zunehmend notwendig, entsprechende Vorschriften und das Schutzniveau bei Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt zu harmonisieren.

Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt sind laut Verordnung solche, die dazu führen könnten, dass eine einzelne Einrichtung den betreffenden Markt kontrolliert oder erhebliche Anteile an diesem Markt hält und somit großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung auf einem bestimmten Medienmarkt in einem oder mehreren Mitgliedstaaten hat.

Im österreichischen Kartellrecht sind die Vorgaben des EMFG im Grunde bereits erfüllt, das heißt Anpassungen nur noch punktuell vorzunehmen. Der vorliegende Entwurf hält am bewährten österreichischen System fest und passt die europarechtlichen Vorgaben in dieses System ein. Es werden lediglich solche Änderungen vorgeschlagen, die die Verordnung zwingend vorsieht.

Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 19.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
    EMFG-Begleitgesetz