Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung u.a.
Politische Werbung soll transparenter und strenger reguliert werden.
- Beginn der Begutachtung: 19. September 2025
- Ende der Begutachtung: 17. Oktober 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am 10. Oktober 2025
Ziele
- Sicherstellung der Transparenz politischer Werbung in Österreich
- Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet
- Festlegung, Zusammenarbeit und Koordinierung der zuständigen Behörden
- Erlassung von Sanktionsvorschriften
- Stärkung der Selbstkontrolle im Bereich kommerzieller Kommunikation
Inhalt
- Durchsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung insbesondere zu Kennzeichnung und Offenlegung politischer Werbung
- Datenschutzbehörde überwacht Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung
- Klare Zuständigkeiten der KommAustria
- Schaffung eines abgestuften Katalogs an Sanktionen
- Ausbau der Selbstregulierung um den Bereich der Kennzeichnung politischer Werbung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung soll im Wesentlichen ab dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.
Politische Werbung soll in der gesamten Europäischen Union eindeutig als solche erkennbar sein. Die Erbringung politischer Werbedienstleistungen soll mit klaren Informations- und Sorgfaltspflichten verbunden sein. Sponsorinnen/Sponsoren, Anbieterinnen/Anbieter und Herausgeberinnen/Herausgeber sollen relevante Informationen offenlegen und aufzeichnen, darunter Angaben zur Anzeige, zur Finanzierung und zur Kennzeichnung.
Im Internet sollen Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten beruhen, unzulässig sein. Eine Verarbeitung anderer personenbezogener Daten soll nur unter engen Voraussetzungen – insbesondere mit ausdrücklicher Einwilligung – zulässig sein.
Für die Einhaltung der Vorgaben soll die Datenschutzbehörde zuständig sein. Weitere Aufgaben sollen bei der KommAustria liegen. Verstöße gegen die Vorgaben sollen mit abgestuften, wirksamen und verhältnismäßigen Sanktionen geahndet werden. Die Selbstregulierung im Bereich politischer Werbung soll gestärkt und weiterentwickelt werden.