Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

  • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
  • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

Ziel

Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

Inhalt

  • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

  • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

  • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

  • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

  • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

  • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

  • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

  • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

  • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

  • Effizientere Verfahrensabwicklung 

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
    Verbrechensopfergesetz