Begutachtungsentwurf: Klimaticketgesetz
Die Anpassung der Preise des bundesweit gültigen Klimatickets soll auf zwei Prozent begrenzt werden.
- Beginn der Begutachtung: 28. Oktober 2026
- Ende der Begutachtung: 6. November 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Jänner 2027
Ziele
- Umsetzung und Entwicklung des KlimaTicket Ö zur Deckung eines bundesweiten Mobilitätsbedarfs
- Stärkung und Steigerung der Nutzung des klimafreundlichen Öffentlichen Verkehrs zur Deckung gesamthafter Mobilitätsbedarfe
Inhalt
- Novellierung Klimaticketgesetz
- Jährliche Novellierung der Verordnung über die Einführung des Klimatickets
- Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTicket Ö mit Verkehrsverbünden
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die grundsätzlich vorgesehene Valorisierung der Preise des bundesweit gültigen Klimatickets auf Basis des Harmonisierten Verbraucherpreisindex für das Jahr 2027 (was eine Steigerung um ca. 3,6 Prozent bedeuten würde) soll auf zwei Prozent begrenzt werden. Dadurch soll die finanzielle Belastung der Nutzerinnen/Nutzer des öffentlichen Verkehrs begrenzt und die Attraktivität des Klimatickets als wesentliches Instrument einer leistbaren und nachhaltigen Mobilität langfristig sichergestellt werden.
Zudem soll die Rundung auf ganze Euro die Zahlungsabwicklungsaufwände optimieren.
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Letzte Aktualisierung: 28.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
