Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft
Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.
- Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
- Ende der Begutachtung: 31. August 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)
Ziele
- Entpolitisierung der Weisungsspitze
- Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
- Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
- Transparenz des Ernennungsverfahrens
- Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten
Inhalt
- Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
- Verankerung einer Cooling-Off-Phase
- gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
- Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.
In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.
Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:
- den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
- die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
- die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
- die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
- die Verwaltungsdirektion
Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.
