Verlust von Dokumenten

Beim Verlust eines Dokuments ist eine Verlustanzeige empfehlenswert. Handelt es sich jedoch um einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein), ist die Erstattung einer Verlustanzeige gesetzlich vorgeschrieben. Für den Fall, dass das Dokument inzwischen gefunden wurde, ist damit eine schnellere Nachforschung möglich.

Unter Vorlage der Bestätigung der Verlustanzeige wenden Sie sich an die zuständige Behörde (die Zuständigkeit ist vom jeweiligen verlorenen Dokument abhängig), die zur Ausstellung eines Duplikates bzw. zu einer Neuausstellung berechtigt ist.

In vielen Fällen werden Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) auch ohne Bestätigung der Verlustanzeige ausgestellt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Behörde.

Das Duplikat eines verloren gegangenen Scheidungsbeschlusses oder Scheidungsurteils wird seitens des zuständigen Gerichtes ohne Vorlage einer Bestätigung der Verlustanzeige ausgefertigt.

Es ist empfehlenswert, einen verlorenen Staatsbürgerschaftsnachweis neu zu beantragen, da dieser bei verschiedenen Amtswegen (z.B. erstmalige Ausstellung eines Reisepasses) erforderlich ist.

Wenn Sie Ihre Bestätigung der Meldung verloren haben, können Sie eine Personen-/Meldeauskunft über sich selbst oder eine Meldebestätigung beantragen.

Beim Verlust der e-card setzen Sie sich mit der e-card Serviceline unter der Servicenummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif) in Verbindung, der ein Duplikat ausstellen wird.

Hinweis

Wenn Sie ein Duplikat eines Zeugnisses, einer Versicherungspolizze etc. benötigen, dann wenden Sie sich an die jeweilige ausstellende Institution.

Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Justiz