Meldung des Todesfalls: Sozialamt

Allgemeine Informationen

Falls die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

Achtung

Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfezahlungen der/des Verstorbenen ist gesetzeswidrig.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion