Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sie haben die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, wenn Sie sich ausschließlich der Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen widmen.
Bei einer Erwerbstätigkeit, die der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat) unterliegt, erwirbt man ohne persönliches Zutun Versicherungsmonate. Die Weiterversicherung hingegen ermöglicht den Erwerb von Versicherungsmonaten auf freiwilliger Basis.
Voraussetzungen
- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Das Ausscheiden aus der Pflichtversicherung oder aus der kostenlosen Selbstversicherung wegen Pflege Ihres behinderten Kindes
Der Beitragssatz für die Weiterversicherung beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Begünstigung besteht darin, dass der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt.
Zuständige Stelle
Der Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger finden sich im Kapitel "Versicherungsmöglichkeiten" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BSVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung für Pflege eines Kindes mit Behinderungen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz