Maut
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Auf einigen Abschnitten des österreichischen Mautstreckennetzes wird für Pkw eine Streckenmaut eingehoben. Diese Abschnitte sind nicht vignettenpflichtig. Bei diesen Streckenmautabschnitten handelt es sich um Abschnitte der Pyhrn Autobahn (A 9), der Tauern Autobahn (A 10), der Karawanken Autobahn (A 11), der Brenner Autobahn (A 13) und der Arlberg Schnellstraße (S 16).
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine ermäßigte Jahreskarte erhalten.
Voraussetzungen
Die Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker von Behindertenfahrzeugen ist unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:
- Vorlage eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO
- Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe) – Eintragung der Einschränkung im Führerschein der behinderten Person
- Die Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird
Die Karte wird zusätzlich auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Jahreskarten auf allen Sondermautstrecken der ASFINAG.
Zuständige Stelle
Kosten
Die Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker von Behindertenfahrzeugen ist zum Preis von 7 Euro (inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer) erhältlich.
Zusätzliche Informationen
Jahreskarte für behinderte Lenker auf der Brenner Autobahn
Eine Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung zur Benutzung ausschließlich der Brenner Autobahn (A 13) kann im Jahr 2020 zu einem Preis von 43 Euro (inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer) bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen erworben werden:
- Inhaberinnen/Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt
- Schwerkriegsbeschädigte nach § 9 Abs 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957
- Zivilblinde mit Blindenausweis
- Menschen mit einer nachgewiesenen Behinderung von mindestens 50 Prozent
Bei Vorlage der Quittungsallonge (Trägerfolie) oder der Produkt-ID einer für das idente Kfz-Kennzeichen gültigen Jahresvignette wird die Jahreskarte auf der Brenner Autobahn (A 13) für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung kostenlos ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
- Ermäßigte Jahresmautkarte für Lenker mit Behinderung gemäß § 29b StVO – Antrag
- Jahreskarte für Lenker mit Behinderung auf der A 13 (Brenner Autobahn) – Antrag
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie