Frauenförderung in Unternehmen

Frauen in Aufsichtsgremien staatsnaher Unternehmen

Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen und das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen zu erhöhen, hat sich die Bundesregierung mittels Ministerratsbeschluss zur Steigerung des Bundes-Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent und mehr beteiligt ist, selbstverpflichtet.

Erstmals wurde bereits im Jahr 2011 mittels Ministerratsbeschluss vereinbart, in den Aufsichtsgremien dieser staatsnahen Unternehmen den Bundes-Frauenanteil bis Ende des Jahres 2013 auf 25 Prozent und bis Ende des Jahres 2018 auf 35 Prozent zu erhöhen. Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde der Zielwert auf 40 Prozent angehoben. Eine weitere Erhöhung des Bundes-Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der staatlichen und staatsnahen Unternehmen auf 50 Prozent wurde vom Ministerrat am 16. April 2025 beschlossen. Der Zielwert bezieht sich dabei auf jene Aufsichtsratsmitglieder, die durch den Bund entsendet werden.

Das Monitoring erfolgt im Zuge eines jährlichen Fortschrittsberichts, der gemeinsam durch die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie dem Ministerrat vorgelegt wird.

Die seitens der Bundesregierung selbst auferlegte Frauenförderungsregelung wurde zudem im "Public Corporate Governance Kodex (→ parlament.gv.at)" verankert.

Weiterführende Links

Frauenserviceportal (→ BMFWF)

Rechtsgrundlagen

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung