Alten- und Pflegeheime Wenn wir älter werden, ändern sich unsere Bedürfnisse. Manchmal reicht die Hilfe von Angehörigen und mobilen Diensten nicht mehr aus. In ein Alten- oder Pflegeheim zu übersiedeln, kann den Alltag leichter machen.

Mobile soziale Dienste

Es gibt eine Reihe sozialer Dienste, die den Alltag erleichtern kann. Das kann medizinische Hilfe oder Angehörigenberatung sein. Genauso hilfreich kann es sein, wenn Spitäler Pflegebehelfe verborgen. Die Angebote sind vielfältig. Unter mobilen Diensten versteht man zum Beispiel Essenszustelldienste, Fahrtendienste, mobile therapeutische Dienste, Reinigungsdienste, Reparaturdienste, Wäschepflegedienste.
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Pflegeheime

Wenn die Unterstützung durch Angehörige und/oder mobile Dienste nicht mehr ausreicht oder der Alltag in den eigenen vier Wänden zu wenig Abwechslung bietet, überlegen viele, die eigene Wohnung aufzugeben und in ein Alten- oder Pflegeheim zu übersiedeln.

Übergangspflege

Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist grundsätzlich nur für die Dauer der Pflegebedürftigkeit gedacht (zum Beispiel nach einer Operation). Pflege und Therapie können unter Umständen die Rückkehr in die vertraute häusliche Umgebung ermöglichen.

Kurzzeitpflege

Falls die pflegenden Angehörigen zum Beispiel aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen für eine gewisse Zeit nicht helfen können, können Pflegebedürftige in einem Heim vorübergehend stationär betreut werden.

Urlaubspflege

Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können pflegebedürftige Personen während der Urlaubszeit in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden.

Antrag

Sie müssen der Aufnahme im Pflegeheim ausdrücklich zustimmen. Niemand kann Sie zwingen, zu übersiedeln. Meist muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dem Antrag legen Sie am besten gleich Personaldokumente, Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (ärztliche Atteste etc.) und über die finanziellen Verhältnisse bei.

Kosten

Zur Finanzierung des Pflegeheims kann das Einkommen und das Pflegegeld herangezogen werden. Wenn das nicht ausreicht, können Sie vom Land aus den Mitteln der Sozialhilfe/Mindestsicherung einen Kostenzuschuss bekommen. In einem solchen Fall bleiben Ihnen monatlich 20 Prozent der Pension (samt Sonderzahlungen) und 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als sogenanntes Taschengeld.
Mehr Info zu Versicherungsmöglichkeiten für Angehörige zum Pflegegeld

Altenheime

In Altenheimen steht das gemeinschaftliche und betreute Wohnen im Vordergrund. Falls (auch) Pflegebedarf besteht, kann er zwar meist erfüllt werden, allerdings muss die Bewohnerin/der Bewohner unter Umständen selbst finanziell dafür aufkommen. Wohnheime, Seniorenresidenzen usw. bieten meist Mietwohnungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen an. Wie in einem Hotel mit Vollpension gibt es mindestens drei Mahlzeiten am Tag. Neben öffentlichen und konfessionellen Einrichtungen bieten in jüngster Zeit immer mehr private Trägerinnen ihre Dienste in Form von Wohn- und Pflegeheimen an.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz