Vor der Pension Wer in Österreich in Pension gehen will, muss vieles beachten: Dabei geht es vor allem um das Pensionskonto, eine etwaige freiwillige Höherversicherung und die Pensionsberechnung.
Abfrage des Pensionskontos
Das Pensionskonto gilt für alle Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Das Pensionskonto erfasst die
- eingezahlten Beiträge,
- Teilgutschriften,
- Kontoerstgutschrift und
- Gesamtgutschrift.
Die Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit elektronisch mit der ID-Austria oder über Finanz-Online möglich. Die Abfrage kann auch über Antrag per Post erfolgen.
Freiwillige Pensionsversicherung
Freiwillige Höherversicherung
Die Höherversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Mit ihr können Versicherte ihren zukünftigen Pensionsanspruch erhöhen. Die Beiträge sind unabhängig vom Einkommen. Man kann die Versicherung jederzeit beginnen oder beenden. Abhängig vom Alter bei Zahlungsbeginn und den eingezahlten Beiträgen gibt es einen zu 75 Prozent steuerfreien Steigerungsbetrag zur Pension. Um die Höherversicherung abzuschließen, muss man schon eine Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung haben.
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Selbstversicherung
Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist für Personen gedacht, welche nicht genug Versicherungszeiten haben. Sie können sich freiwillig versichern lassen. Der Antrag kann bis zu zwölf Monate in die Vergangenheit gestellt werden. Die Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und in Österreich wohnen. Es gibt auch noch weitere Voraussetzungen. Falls Sie nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen oder austreten, endet die Selbstversicherung.
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Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
Die Weiterversicherung ermöglicht es, auf Antrag freiwillig Versicherungsmonate in der Pensionsversicherung zu erwerben. Wenn Sie nahe Angehörige mit Pflegebedarf (Stufe 3) betreuen, ist die Weiterversicherung kostenlos. Sie können die Weiterversicherung bis zu zwölf Monate später abschließen. Die Weiterversicherung endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder wenn Sie austreten. Voraussetzungen sind zwölf Monate Pflichtversicherung in den vorherigen 24 Monaten oder drei Monate pro Jahr in den vorherigen fünf Jahren.
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Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Die Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung. Sie kann bis zu zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Personen, die seit dem 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen erfüllen, können diese bis zu 10 Jahre rückwirkend beanspruchen. Diese Versicherung kann beantragt werden, wenn eine Person sich um ein behindertes Kind kümmert. Für das Kind muss erhöhte Familienbeihilfe gewährt sein und das Kind darf nicht älter als 40 Jahre sein.
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Berechnung der Pension
Höhe der Alterspension
Für Personen, die ab 1955 geboren sind, wird die Höhe der Pension mit dem Pensionskontosystem berechnet. Jährlich werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage in das Konto eingezahlt. Die Beitragsgrundlage beträgt maximal 90.300 Euro pro Jahr. Verdienen Sie bis zu 551,10 Euro pro Monat, sind Sie nur geringfügig beschäftigt und es gibt für diese Zeiten keine Pflichtversicherung und automatische Anrechnung auf dem Pensionskonto. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich freiwillig in der Pensionsversicherung zu versichern.
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Kontoerstgutschrift
Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und vor dem 1. Jänner 2005 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben, haben eine Kontoerstgutschrift auf ihrem Pensionskonto erhalten. Diese Gutschrift berücksichtigt alle Versicherungsmonate bis zum 31. Dezember 2013 und wurde auf Basis einer fiktiven Alterspension erstellt.
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Versicherungszeiten ausschließlich ab 1. Jänner 2005
Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto. Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage hinzugefügt. Die Gesamtgutschrift des jeweiligen Vorjahres wird jährlich mit einem Anpassungs-Faktor multipliziert und um die Teilgutschrift des aktuellen Jahres ergänzt.
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Weitere Informationen
- Pension
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
- Pensionsversicherung (→ PV)
- Begriffserklärungen – Pensionsversicherung (→ PV)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger