Was man vor einer Reise zu beachten hatWer verreisen möchte, muss einiges beachten. Ist mein Reisepass noch gültig? Was sind die Einreisebestimmungen im Zielland?

Einreisebestimmungen
Grundsätzlich brauchen Österreicherinnen/Österreicher zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Reisedokumente für Auslandsreisen. Auch der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert. Das gilt auch bei Kurzreisen oder kurzen Fahrten über die Grenze.
Es ist wichtig, sich über die Einreisebestimmungen des Ziellands zu informieren. Es müssen auch die Einreisebestimmungen der Länder der Durchreise bzw. die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Beförderungsunternehmens (z.B. Flugzeug, Schiff) beachtet werden.
Vor Antritt der Reise sollten folgende Tipps für Auslandsreisen beachtet werden.
- Lesen Sie die Reiseinformationen in der Auslandsservice App oder auf der Website des BMEIA für aktuelle Informationen zu Einreise, Sicherheit uvm. Informationen auf der BMEIA Homepage
- Überprüfen Sie die Gültigkeit der Reisedokumente Informationen auf der BMEIA Homepage
- Registrieren Sie ihre Reise oder Ihren Auslandsaufenthalt in der Auslandsservice App oder auf der Webseite des BMEIA
- Schließen Sie eine Reiseversicherung ab (sofern nicht in der Kreditkarte ein Reiseschutz inkludiert ist)
Reisewarnung
Das Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land sowie Epidemien), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht.
Das Außenministerium kennt vier Stufen für die Sicherheit in einem Land:
1. Stufe: Guter Sicherheitsstandard
2. Stufe: Sicherheitsrisiko: "bei Reisen nach .... / in die Region .... wird auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen"
3. Stufe: Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet/in einer bestimmten Region: "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land oder die Region wird abgeraten"
4. Stufe: Reisewarnung für das Land oder für eine bestimmte Region: „vor Reisen in dieses Land oder diese Region wird gewarnt"
Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:
- Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicherinnen und Österreicher ist nur äußerst eingeschränkt möglich.
- Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
- Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!
Reisepass
Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten finden sich länderspezifische Reiseinformationen. Als Reisedokument gelten:
- Reisepass
- Notpass
- Personalausweis
Informationen darüber, welche Reisedokumente und Voraussetzungen (zB. Visum) für die Einreise in ein Land erforderlich sind, finden Sie in den BMEIA Reiseinformationen.
Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Dokumente für Auslandsreisen. Auch der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert.
Reisen innerhalb der EU
Alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger haben das Recht, innerhalb des Schengen-Raums frei zu reisen. Der Schengen-Raum ist ein Reisegebiet ohne Grenzen. Er umfasst 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten. Grundsätzlich gibt es innerhalb des Schengen-Raums keine Grenzkontrollen. Der Grenzübertritt ohne gültiges Reisedokument stellt jedoch eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. Zusätzlich haben die EU-Mitgliedstaaten das Recht, innerhalb ihrer Grenzen Kontrollen durchzuführen. Deshalb ist auch innerhalb des Schengen-Raums ein Reisepass oder ein Personalausweis notwendig.
Mehr Info zu Reisen innerhalb der EU
Elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise
Manche Staaten außerhalb der EU verlangen vor der Einreise eine Online-Registrierung oder die Beantragung eines elektronischen Visums ("e-Visum"). Eine Einreise in diese Staaten ohne Vorab-Registrierung oder ohne elektronisches Visum ist in der Regel nicht möglich.
Eine solche Pflicht zur Registrierung vor der Einreise besteht beispielsweise unter anderem für die USA, Kanada und Australien.
Die Liste der Länder, welche für die Einreise vorab eine Elektronische Registrierung fordern, erweitert sich derzeit laufend. Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten finden sich länderspezifische laufend aktualisierte Reiseinformationen, im Kapitel Einreise finden sich auch Informationen zu den jeweils aktuell geltenden Einreisebestimmungen für das Reisezielland.
Weitere Informationen
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesministerium für Inneres
