Begutachtungsentwurf: Bundesstraßen-Mautgesetz
Die Preise für Vignetten sollen im Ausmaß von zwei Prozent (anstatt einer Anpassung im Ausmaß von 3,6 Prozent) angepasst werden.
- Beginn der Begutachtung: 28. Oktober 2026
- Ende der Begutachtung: 6. November 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
Entlastung vignettenpflichtiger Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer im Jahr 2027 im Hinblick auf den allgemeinen Preisauftrieb
Inhalt
Anpassung der Vignettenpreise ab 1. Jänner 2027
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es sollen Tarifmaßnahmen gesetzt werden, mit denen im Hinblick auf den allgemeinen Preisauftrieb vignettenpflichtige Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer entlastet werden sollen. Gleichzeitig soll die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft langfristig handlungsfähig bleiben.
Einerseits soll die Geltung der in der Vignettenpreisverordnung 2025 festgelegten Vignettenpreise auf jene Vignetten erstreckt werden, die unabhängig von ihrem ersten Gültigkeitstag zwischen dem 1. Dezember 2026 und dem 31. Dezember 2026 erworben werden. Andererseits sollen die Preise für Vignetten, die ab dem 1. Jänner 2027 erworben werden, lediglich im Ausmaß von zwei Prozent (anstatt einer Anpassung im Ausmaß von 3,6 Prozent) angepasst werden
