Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz
Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.
- Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
- Ende der Begutachtung: 21. September 2026
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027
Ziele
- Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
- Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen
Inhalt
- Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
- Erweiterung der Aufgaben der KommAustria
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.
Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.
