Nutzungsbedingungen: Digitaler Führerschein

Geltungsbereich und Zweck

  1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des digitalen Dokumentennachweises im Sinne des § 15a Führerscheingesetz (im Folgenden: FSG) mittels der dafür vom Bundesministerium für Finanzen (im Folgenden: BMF) zur Verfügung gestellten Applikation „eAusweise“ (im Folgenden: App).
  2. Zum besseren Verständnis wird hierin mit Ausnahme von Punkt 1 oben durchgehend der Begriff „digitaler Führerschein“ für den digitalen Dokumentennachweis im Sinne des § 15a FSG verwendet (siehe auch Erläuterungen zur entsprechenden Novelle des FSG).
  3. Der digitale Führerschein kann nur in Verbindung mit der App verwendet werden. Aus diesem Grund stellen die hierin festgelegten Nutzungsbedingungen keinen selbständigen Vertrag dar, sondern gelten ausdrücklich in Verbindung mit den sie ergänzenden und vervollständigenden Nutzungsbedingungen der App. Zwecks Einheitlichkeit und leichterer Orientierung werden nach Möglichkeit korrespondierende Abschnittsüberschriften verwendet.
  4. Der Zweck des digitalen Führerscheins besteht darin, optional an Stelle des physischen Führerscheindokuments Führerscheinkontrollen zu ermöglichen, wobei er insofern bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (siehe unten Punkt 6 unter Zugriffs- und Anwendungsbedingungen) von der Mitführpflicht gemäß § 14 Absatz 1 FSG befreit. Weiters bildet der digitale Führerschein die Grundlage für die Selbstabfrage von Führerscheindaten im Führerscheinregister sowie für die Möglichkeit, Führerscheindaten Dritten zur Verfügung zu stellen. Details zu den sich aus den genannten Zwecken ergebenden Funktionen enthält der Abschnitt Funktionen des digitalen Führerscheins.
  5. Die zugehörige Datenschutzerklärung steht Ihnen zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

Zugriffs- und Anwendungsbedingungen

  1. Die Verwendung des digitalen Führerscheins setzt voraus, dass Sie den hierin festgelegten Nutzungsbedingungen zustimmen.
  2. Das BMF stellt die Nutzungsmöglichkeit des digitalen Führerscheins in der App kostenlos zur Verfügung.
  3. Diese Nutzungsmöglichkeit eröffnet sich durch Abrufen bzw. Herunterladen des digitalen Führerscheins in die App.
  4. Das Abrufen bzw. Herunterladen des digitalen Führerscheins mittels der App sowie dessen anschließende Nutzung unterliegen dem freien Willen der Nutzerinnen und Nutzer.
  5. Die Nutzung des digitalen Führerscheins steht nur jenen Personen offen, die Inhaber eines Elektronischen Identitätsnachweises (im Folgenden: E-ID) gemäß §§ 4 ff E-Government-Gesetz (im Folgenden: E-GovG) oder Inhaber eines Elektronischen Identifizierungsmittels eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, das die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 eIDAS-VO erfüllt, sind sowie über einen Scheckkartenführerschein gemäß § 1 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung verfügen.
  6. In diesem Zusammenhang verweist das BMF auf den Gesetzeswortlaut von § 15a Abs 1 FSG: „Der Inhaber eines E-ID (§§ 4 ff E-GovG), der über einen Scheckkartenführerschein verfügt und die für den digitalen Dokumentennachweis zur Verfügung gestellte Applikation nutzt und damit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht eine Kontrolle des Führerscheines über Dateneinsicht in das Führerscheinregister ermöglicht, ist von der Verpflichtung gemäß § 14 Abs. 1, den Führerschein mitzuführen auf Fahrten im Bundesgebiet befreit. Ist die Dateneinsicht aufgrund von Problemen des mobilen Gerätes der kontrollierten Person nicht möglich, so ist das wie ein Nichtmitführen des Führerscheines zu behandeln.“
  7. Für das Abrufen bzw. Herunterladen des digitalen Führerscheins sowie für die Datenaktualisierung ist ein Internetzugang erforderlich, wodurch Verbindungskosten für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten anfallen können. Diese Verbindungskosten sind wie sonstige allfällige Kosten für den Netzzugang von der Nutzerin/ dem Nutzer zu tragen.
  8. Die Zurverfügungstellung von Daten zum Nachweis der Lenkberechtigung gegenüber Dritten ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass es sich dabei um aktuelle Führerscheindaten gemäß § 15a Abs 3 FSG handelt und nicht um solche, die für den Nachweis in vereinfachter Form gespeichert wurden (siehe unten Punkt 5 unter Funktionen des digitalen Führerscheins).

Funktionen des digitalen Führerscheins

  1. Der digitale Führerschein dient in erster Linie dazu, durch optionalen Vorweis an Stelle des physischen Führerscheindokuments den zuständigen Organen eine Kontrolle des Führerscheins zu ermöglichen (siehe bereits oben Punkt 4 unter Geltungsbereich und Zweck).
  2. Im Rahmen einer derartigen Kontrolle wird den genannten Organen ein QR-Code präsentiert, der Nachname, Vorname und Geburtsdatum („Minimal Data Set“, MDS) sowie das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen des staatlichen Tätigkeitsbereichs Verkehr und Technik enthält. Durch Scannen dieses Codes können die genannten Organe auf eigenen Geräten unmittelbar Einsicht in das Führerscheinregister nehmen.
  3. Der digitale Führerschein ermöglicht der Nutzerin/ dem Nutzer außerdem, Einsicht in die eigenen Führerscheindaten gemäß § 15a Abs. 2 FSG im Führerscheinregister zu nehmen. Eine Auflistung der bei diesem Vorgang zu verarbeitenden Daten steht in der zugehörigen Datenschutzerklärung zur Verfügung (siehe dort, Führerschein laden).
  4. Weiters kann der digitale Führerschein durch die Zurverfügungstellung von Führerscheindaten gemäß § 15a Abs. 3 FSG auch als Ausweis sowie als Lenkberechtigungsnachweis gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen verwendet werden. Eine Auflistung der bei diesem Vorgang zu verarbeitenden Daten steht in der zugehörigen Datenschutzerklärung zur Verfügung (siehe dort, Ausweis offline vorweisen (außer Verkehrskontrolle)).
  5. Für den Nachweis in vereinfachter Form gemäß § 4 Abs. 6 E-GovG für andere Zwecke als zum Nachweis der Lenkberechtigung können die Daten gemäß § 15a Abs. 3 FSG für die Dauer von höchstens drei Monaten „offline“ gespeichert werden (vergleiche § 15a Abs 4 FSG).
  6. Für den Nachweis der Lenkberechtigung gegenüber Dritten sowie die Nutzung der Ausweisfunktion gegenüber Dritten müssen Nutzerinnen und Nutzer auf dem Mobilgerät sowohl die Bluetooth-Verbindung als auch die Ortungsdienste bzw. Standortfeststellung aktiviert haben und zulassen, dass die App darauf jeweils zugreift (Anmerkung: der Zugriff auf den Standort wird ausschließlich deshalb benötigt, weil manche (ältere) Betriebssystem-Versionen für die Verwendung von Bluetooth gleichzeitig die Aktivierung des Standorts erfordern; die App selbst verwendet diese Daten nicht).

Haftung und Gewährleistung

Das BMF stellt die Nutzungsmöglichkeit des digitalen Führerscheins in der App kostenlos (siehe bereits oben Punkt 2 unter Zugriffs- und Anwendungsbedingungen) und prinzipiell ohne Mängelgewähr zur Verfügung. Sie bestätigen ausdrücklich, folgende Bestimmungen zu verstehen und mit ihnen einverstanden zu sein:

  1. Das BMF ist stets bemüht, die Funktionalität und Verwendbarkeit des digitalen Führerscheins sicherzustellen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität und/ oder der Nutzung des digitalen Führerscheins kommen kann.
  2. Es ist nicht Teil der Leistung, dass der digitale Führerschein jederzeit abrufbar, funktionsfähig, sicher oder fehlerfrei ist.
  3. Aus den soeben oben in Punkt 1 sowie Punkt 2 dargelegten Gründen übernimmt das BMF keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen und die Nutzung des digitalen Führerscheins dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehler- und störungsfrei sind oder Fehler behoben werden, oder dass die für den Abruf und die Aktualisierung von Daten verwendeten Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind, obwohl sämtliche zur Verfügung stehenden und aktuell dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen im Einsatz sind, die in einem angemessenen Verhältnis zum Bedrohungsszenario stehen.
  4. In diesem Zusammenhang weist das BMF ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber das Risiko einer fehlenden Internetverbindung oder einer Funktionsunfähigkeit des mobilen Geräts der Nutzerin/ des Nutzers der App im Fall einer Führerscheinkontrolle generell auf diese übertragen hat; die Nutzerin/ der Nutzer wird in solchen Fällen so behandelt werden, wie wenn der Führerschein nicht mitgeführt wird.

Beendigung der Nutzung

  1. Die Beendigung der Nutzung des digitalen Führerscheins kann von der Nutzerin/ dem Nutzer jederzeit durch Beendigung der Nutzung der App herbeigeführt werden. Dieser Vorgang ist in den Nutzungsbedingungen der App in Beendigung der Nutzung beschrieben.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen