Nutzungsbedingungen: Digitaler Nachweis des Alters

Geltungsbereich und Zweck

  1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des digitalen Nachweises des Alters mittels der vom Bundeskanzleramt (im Folgenden: BKA) zur Verfügung gestellten Applikation "eAusweise" (im Folgenden: App).
  2. Der digitale Nachweis des Alters kann nur in Verbindung mit der App verwendet werden. Aus diesem Grund stellen die hierin festgelegten Nutzungsbedingungen keinen selbständigen Vertrag dar, sondern gelten ausdrücklich in Verbindung mit den sie ergänzenden und vervollständigenden Nutzungsbedingungen der App. Zwecks Einheitlichkeit und leichterer Orientierung werden nach Möglichkeit korrespondierende Abschnittsüberschriften und Nummerierungen verwendet.
  3. Der Zweck des digitalen Nachweises des Alters besteht darin, es Ihnen zu ermöglichen, mittels der Zurverfügungstellung der geringstmöglichen dafür notwendigen Daten den Nachweis darüber zu erbringen, dass Ihr Lebensalter über oder unter einer bestimmten Altersstufe liegt bzw. Sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht oder noch nicht erreicht haben. Details zu den sich aus diesem Zweck ergebenden Funktionen enthält der Abschnitt Funktionen des digitalen Nachweises des Alters.
  4. Die zugehörige Datenschutzerklärung steht Ihnen zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

Zugriffs- und Anwendungsbedingungen

  1. Die Verwendung des digitalen Nachweises des Alters setzt voraus, dass Sie den hierin festgelegten Nutzungsbedingungen zustimmen.
  2. Das BKA stellt die Nutzungsmöglichkeit des digitalen Nachweises des Alters in der App kostenlos zur Verfügung.
  3. Diese Nutzungsmöglichkeit eröffnet sich durch Abrufen bzw. Herunterladen der relevanten personenbezogenen Daten in die App. Eine detaillierte Darstellung dieser Daten steht in der zugehörigen Datenschutzerklärung zur Verfügung.
  4. Das Abrufen bzw. Herunterladen der relevanten personenbezogenen Daten in die App sowie deren anschließende Nutzung unterliegen dem freien Willen der Nutzerinnen und Nutzer.
  5. Die Nutzung des digitalen Nachweises des Alters steht nur jenen Personen offen, die Inhaber eines Elektronischen Identitätsnachweises (im Folgenden: E-ID) gemäß §§ 4 ff E-Government-Gesetz (im Folgenden: E-GovG) oder Inhaber eines Elektronischen Identifizierungsmittels eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, das die Anforderungen des Art 6 Abs 1 eIDAS-VO1 erfüllt, sind. Außerdem setzt die Funktionalität des digitalen Nachweises des Alters das Vorliegen von Daten im Sinne von § 4 Z 1 lit a sowie § 4 Z 2 lit c E-ID-Verordnung voraus.
  6. Für das Abrufen bzw. Herunterladen der relevanten personenbezogenen Daten sowie für die Datenaktualisierung ist ein Internetzugang erforderlich, wodurch Verbindungskosten für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten anfallen können. Diese Verbindungskosten sind wie sonstige allfällige Kosten für den Netzzugang von der Nutzerin/dem Nutzer zu tragen. Siehe dazu auch Nutzungsbedingungen der App, Punkt 6 unter Zugriffs- und Anwendungsbedingungen.

Funktionen des digitalen Nachweises des Alters

  1. Der digitale Nachweis des Alters dient dazu, der Nutzerin/dem Nutzer die Möglichkeit zu eröffnen, das Erreichen oder Nichterreichen einer bestimmten Altersstufe ohne Vorweis eines physischen Ausweisdokuments wie beispielsweise des Personalausweises und der damit einhergehenden Zurverfügungstellung von für diesen Zweck irrelevanten personenbezogenen Daten nachzuweisen (siehe bereits oben Punkt 3 unter Geltungsbereich und Zweck).
  2. Zur Erbringung eines derartigen Nachweises wird von der Nutzerin/dem Nutzer ein QR-Code2 erstellt und der prüfenden Person präsentiert, nachdem diese zuvor ihrerseits jene Altersstufe ausgewählt hat, die sie überprüfen möchte. Die Datenübergabe wird durch Scannen dieses QR-Codes durch die prüfende Person initialisiert.
  3. Nach Initialisierung der Datenübergabe nimmt die App die Frage nach der von der prüfenden Person ausgewählten Altersstufe entgegen und präsentiert diese der Nutzerin/dem Nutzer (z.B.: "18?"). Diese/dieser entscheidet anschließend, ob sie/er der Übermittlung des eigenen Lichtbilds und der nachgefragten Altersstufe zustimmt, um so das Erreichen oder Nichterreichen dieser Altersstufe nachzuweisen, oder ob sie/er stattdessen die übermittelte Frage nicht beantwortet.
  4. Eine Auflistung der beim soeben oben in Punkt 3 beschriebenen Vorgang zu verarbeitenden Daten steht in der zugehörigen Datenschutzerklärung zur Verfügung (siehe dort, Punkt Digitalen Nachweis des Alters offline vorweisen).
  5. Der digitale Nachweis des Alters ermöglicht der Nutzerin/dem Nutzer außerdem, selbst die erreichten Altersgrenzen und das eigene aktuelle Lichtbild einzusehen. Eine Auflistung der bei diesem Vorgang zu verarbeitenden Daten steht in der zugehörigen Datenschutzerklärung zur Verfügung (siehe dort, Punkt Digitalen Nachweis des Alters einsehen).
  6. Für den Nachweis in vereinfachter Form gemäß § 5 E-ID-Verordnung in Verbindung mit § 4 Abs 6 E-GovG können die in diesem Zusammenhang relevanten Daten im Sinne von § 4 Z 1 lit a sowie § 4 Z 2 lit c E-ID-Verordnung "offline" gespeichert werden.
  7. Für die Übermittlung der Daten des digitalen Nachweises des Alters müssen Nutzerinnen und Nutzer auf dem Mobilgerät sowohl die Bluetooth-Verbindung als auch die Ortungsdienste bzw. Standortfeststellung aktiviert haben und zulassen, dass die App darauf jeweils zugreift (Anmerkung: der Zugriff auf den Standort wird ausschließlich deshalb benötigt, weil manche (ältere) Betriebssystem-Versionen für die Verwendung von Bluetooth gleichzeitig die Aktivierung des Standorts erfordern; die App selbst verwendet diese Daten nicht).

Haftung und Gewährleistung

Das BKA stellt die Nutzungsmöglichkeit des digitalen Nachweises des Alters in der App kostenlos (siehe bereits oben Punkt 2 unter Zugriffs- und Anwendungsbedingungen) und prinzipiell ohne Mängelgewähr zur Verfügung. Sie bestätigen ausdrücklich, folgende Bestimmungen zu verstehen und mit ihnen einverstanden zu sein:

  1. Das BKA ist stets bemüht, die Funktionalität und Verwendbarkeit des digitalen Nachweises des Alters sicherzustellen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität und/oder der Nutzung des digitalen Nachweises des Alters kommen kann.
  2. Es ist nicht Teil der Leistung, dass der digitale Nachweis des Alters jederzeit abrufbar, funktionsfähig, sicher oder fehlerfrei ist.
  3. Aus den soeben oben in Punkt 1 sowie Punkt 2 dargelegten Gründen übernimmt das BKA keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen und die Nutzung des digitalen Nachweises des Alters dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehler- und störungsfrei sind oder Fehler behoben werden, oder dass die für den Abruf und die Aktualisierung von Daten verwendeten Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind, obwohl sämtliche zur Verfügung stehenden und aktuell dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen im Einsatz sind, die in einem angemessenen Verhältnis zum Bedrohungsszenario stehen.
  4. In diesem Zusammenhang weist das BKA in Analogie zu § 15a Abs 1 Führerscheingesetz sowie § 102e Abs 1 Kraftfahrgesetz 1967 ausdrücklich darauf hin, dass etwaige nachteilige Folgen der Nichtverwendbarkeit des digitalen Nachweises des Alters aufgrund einer Funktionsunfähigkeit des mobilen Geräts allein von der Nutzerin/vom Nutzer der App zu verantworten sind.

Beendigung der Nutzung

  1. Die Beendigung der Nutzung des digitalen Nachweises des Alters kann von der Nutzerin/vom Nutzer jederzeit durch Beendigung der Nutzung der App herbeigeführt werden. Dieser Vorgang ist in den Nutzungsbedingungen der App in Punkt 1 unter Beendigung der Nutzung beschrieben.

1 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 155 vom 14.06.2016 S. 44.
2„Quick Response“-Verfahren zur binären Darstellung von Daten mittels einer quadratischen Matrix, die ihrerseits aus schwarzen und weißen Quadraten besteht.

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt