Erklärung zur Barrierefreiheit der App eAusweise
Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, seine mobile Anwendung („App“) im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App “eAusweise”.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die App eAusweise ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates kompatibel.
Verbesserungsarbeiten dazu sind in Entwicklung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die App eAusweise enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Einige Elemente sind semantisch nicht korrekt ausgezeichnet (1.3.1 Info und Beziehungen).
Interaktive Elemente wie Formularfelder oder Schiebeschalter sind nicht immer mit einem Label verknüpft, teilweise ist ihr Status oder Typ nicht klar erkennbar. Listen sind zum Teil nicht semantisch als solche ausgezeichnet (4.1.2 Name, Rolle, Wert).
Einige Menüpunkte werden von assistiven Technologien nicht in der sichtbaren Reihenfolge wiedergegeben (1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge).
Auf iOS-Geräten lässt sich in einigen Bereichen die Schriftgröße nicht ändern (1.4.4 Textgröße ändern).
In einigen Bereichen entspricht die für assistive Technologien erkennbare Positionierung von Elementen nicht der sichtbaren Reihenfolge (2.4.3 Fokus-Reihenfolge). Zum Teil wird Inhalt beim Laden eines Screens übersprungen, da der Fokus automatisch auf ein Element hinter dem Inhalt gesetzt wird.
Bei der Darstellung von Ausweisen kann ein Scrollbalken fokussiert werden, der für sehbeeinträchtigte Nutzerinnen/Nutzer keine Funktionalität bietet.
An einigen Stellen in der App wird bei von Benutzerinnen/Benutzern angestoßenen Aktionen kein automatisches Feedback von assistiven Technologien ausgegeben (4.1.3 Statusmeldungen).
Die Überschrift „Nutzen Sie die App ‚Digitales Amt‘?“ ist bei normaler Textgröße nicht vollständig lesbar (iPhone SE, 2nd Gen) (1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)).
Mit der Funktion “Ausweisdaten prüfen” kann ein mit der App eAusweise generierter QR-Code einer anderen Person gescannt werden. Dadurch wird die Validierung der Ausweisdaten der anderen Person ermöglicht. Diese Funktionalität ist nicht barrierefrei, allerdings alternativlos, da nur so eine für Dritte nicht einsehbare Datenübertragung zwischen den beiden Apps möglich ist. Der QR Code dient in diesem Zusammenhang dem Aufbau einer Bluetooth-Verbindung zwischen den Apps beider Benutzer/innen.
Für eingebettete Inhalte der Website oesterreich.gv.at beachten Sie bitte die dort hinterlegte Barrierefreiheitserklärung unter https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreichgvat/barrierefreiheitserklärung.html
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Bundesministerium für Finanzen (BMF) liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.8.2022 erstellt und zuletzt am 3.10.2022 aktualisiert.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage von Bewertungen erstellt, die von der tieto nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA vorgenommen wurden.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services in dieser App werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer App behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten.
Senden Sie uns bitte Ihre Mitteilungen und Anregungen an buergerservice.oegv@brz.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der App eAusweise". Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche bei.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen