Erklärung zur Barrierefreiheit der App eAusweis Check

Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine mobile Anwendung ("App") im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App "eAusweis Check".

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die App eAusweis Check ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates kompatibel.

Verbesserungsarbeiten dazu sind in Entwicklung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die App eAusweis Check enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Das Bundeskanzleramt ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Unter iOS sind zwei Überschriften nicht korrekt ausgezeichnet (1.3.1 Info und Beziehungen).

Unter Android entspricht die für assistive Technologien erkennbare Positionierung von Elementen beim Auswählen von Aktivitäten unter “Prüfen” nicht der sichtbaren Reihenfolge (2.4.3 Fokus-Reihenfolge).

Mit der Funktion "Ausweisdaten prüfen" kann ein mit der App eAusweise generierter QR-Code einer anderen Person gescannt werden. Dadurch wird die Validierung der Ausweisdaten der anderen Person ermöglicht. Diese Funktionalität ist nicht barrierefrei, allerdings alternativlos, da nur so eine für Dritte nicht einsehbare Datenübertragung zwischen den beiden Apps möglich ist. Der QR-Code dient in diesem Zusammenhang dem Aufbau einer Bluetooth-Verbindung zwischen den Apps beider Benutzerinnen/Benutzer.

Für eingebettete Inhalte der Website oesterreich.gv.at beachten Sie bitte die dort hinterlegte Barrierefreiheitserklärung unter https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreichgvat/barrierefreiheitserklärung.html.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramts (BKA) liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.08.2022 erstellt und zuletzt am 03.06.2024 aktualisiert.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Bundeskanzleramt durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage von Bewertungen erstellt, die von der tieto nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA vorgenommen wurden. 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services in dieser App werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer App behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten. 

Senden Sie uns bitte Ihre Mitteilungen und Anregungen an buergerservice.oegv@brz.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der App eAusweis Check". Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche bei.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt