Auszeichnung, das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kann einem Unternehmen die Auszeichnung verleihen, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) zu führen (z.B. als Kopfaufdruck auf Geschäftspapieren).
Achtung
Die Verwendung des Bundeswappens zur Kennzeichnung von Produkten ist verboten!
Voraussetzungen
- Gewerbeberechtigung
- Eintrag im Firmenbuch (→USP)
- Erwerb von Verdiensten um die österreichische Wirtschaft durch außergewöhnliche Leistungen
- Im betreffenden Wirtschaftszweig (bundesweit) eine führende und allgemein geachtete Stellung
Zuständige Stelle
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Verfahrensablauf
Nach Einbringung des formlosen Ansuchens wird das Begutachtungsverfahren vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eingeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Formloses Ansuchen der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers
Das Ansuchen sollte folgende Angaben enthalten:
- Abriss der Unternehmensgeschichte
- Bestehende Gewerbeberechtigung(en)
- Darstellung jener Tätigkeiten, welche das Unternehmen vorwiegend verrichtet
- Höhe des Jahresumsatzes und des Beschäftigtenstandes für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der Exportanteil (vom Jahresumsatz)
- Sonstige Umstände, aus denen das Vorliegen außergewöhnlicher Leistungen abgeleitet wird (z.B. besondere, innovative Leistungen)
- Aufstellung sämtlicher Adressen, an denen eine Geschäftstätigkeit im Inland stattfindet
- Handelsauskunft des Kreditschutzverbandes oder Wirtschaftsauskunft der Creditreform über das Unternehmen
- Aktueller Firmenbuchauszug des Unternehmens
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Auszeichnung des Bundeswappens im geschäftlichen Verkehr (→ BMAW)
- Kreditschutzverband (→ KSV 1870)
- → Creditreform
Rechtsgrundlagen
- § 68 Gewerbeordnung (GewO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft