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Wegerecht

Wegerecht ist das Recht, einen Weg zu nutzen, der über ein fremdes Grundstück führt. Beim Wegerecht handelt es sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit. Das Wegerecht wird auch als "Felddienstbarkeit" bezeichnet.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion