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Versäumungsurteil

Ein Versäumungsurteil kann von einer Prozessgegnerin/einem Prozessgegner beantragt werden, wenn die andere Partei eine aufgetragene Verfahrenshandlung (z.B. Erscheinen zu einer Tagsatzung, Erstattung der Klagebeantwortung) versäumt.

Hinweis

Auf diese Rechtsfolge wird in der Ladung hingewiesen.

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion