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Ummeldung

Die Ummeldung ist verpflichtend bekannt zu geben, wenn ein bestehender Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz oder der bisherige Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird, sowie in jenen Fällen, in denen Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Personenstandes oder des Geschlechts im Ausland erfolgten. Die Ummeldung hat innerhalb eines Monats bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeamt/Magistrat/Magistratisches Bezirksamt) zu erfolgen. Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird (andere Adresse als die Adresse des bisherigen Hauptwohnsitzes), ist eine Anmeldung erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Ummeldung, Anmeldung und Abmeldung finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion