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Talar

Der Talar ist das Amtskleid der Richterin/des Richters bzw. der Staatsanwältin/des Staatsanwalts während der öffentlichen Verhandlung. Das Tragen des Amtskleids ist in allen Verhandlungen vorgeschrieben. Strafverteidigerinnen/Strafverteidiger sind angehalten, in Schöffen- und Geschworenenverfahren Talar zu tragen.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion