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Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung liegt vor, sobald die wöchentliche Normalarbeitszeit unterschritten wird.

Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden (gesetzliche Normalarbeitszeit). Im Kollektivvertrag kann jedoch eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Stunden) festgelegt sein.

Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitszeit" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion