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Stellung

Sinnverwandter Begriff: Musterung

Im Rahmen der Stellung wird mittels psychologischer und medizinischer Tests festgestellt, ob eine Eignung zum Wehrdienst vorliegt. Die Pflicht zur Stellung betrifft grundsätzlich alle männlichen österreichischen Staatsbürger zwischen dem 17. und 50. bzw. (in Sonderfällen) dem 65. Geburtstag.

Ausführliche Informationen zum Thema "Stellung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion