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Superädifikat

Superädifikate sind Gebäude, die auf einem fremden Grundstück in der Absicht errichtet werden, dass sie nicht auf Dauer auf diesem Grundstück bleiben.

Eigentümerinnen/Eigentümer von Superädifikaten müssen üblicherweise der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer ein Entgelt für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Beispiel

  • Markt- und Praterhütten
  • "Schrebergartenhäuschen"
Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion