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Schengenraum

Der Schengenraum entstand durch das Schengener Abkommen von 1985. Er stellt ein Gebiet dar, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist.

Zu den wesentlichen Maßnahmen, die im Rahmen von Schengen beschlossen wurden, gehören:

  • die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen,
  • ein gemeinsames Regelwerk für Personen, die die Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten überschreiten,
  • die Angleichung der Einreisebedingungen und der Visa-Bestimmungen für Kurzaufenthalte,
  • die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit (einschließlich eines grenzüberschreitenden Beschattungs- und Verfolgungsrechts),
  • die Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit durch eine Regelung für eine raschere Auslieferung und durch die Übertragung der Vollstreckung von Strafurteilen,
  • die Einrichtung und Entwicklung des Schengener Informationssystems (SIS).

Auch für Reisen innerhalb des Schengenraums ist die Mitnahme eines Reisedokumentes (Reisepass) notwendig. EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern ist das Reisen auch mit einem gültigen Personalausweis gestattet.

Ausführliche Informationen zum "Schengener Übereinkommen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion